Lärmmanagement

In der Schweiz ist die Lärmbelastung gesetzlich durch die Lärmschutzverordnung geregelt. Der Flughafen Bern, die Fluggesellschaften und Piloten sind gehalten, mit verschiedenen Massnahmen und Schulungen wie z. B. Lärmkursen, lärmreduzierende Verhaltensweisen (z. B. Flugroute, Steig-/Sinkflug) zu fördern. Periodische Lärmmessungen zeigen auf, dass die Grenzwerte mit deutlichen Reserven eingehalten werden.

Die Flughafenöffnungszeiten sind im Betriebsreglement festgelegt. Berechtigung für einen 24 Stunden Betrieb haben einzig Rettungsflüge, Organtransportflüge und Flüge im Auftrag des Bundes.

Lärmgebührenmodell

Das Lärmgebührenmodell sieht vor, dass jedes Flugzeug aufgrund von Lärmmessungen im Rahmen der Zulassungszertifizierung in vier Lärmklassen eingeteilt wird. Im Gegensatz zu lärmgünstigen Flugzeugen werden Modelle der lärmintensiveren Klassen mit einer Lärmtaxe belastet.

Lärmbeschwerden

Haben Sie Beschwerden zum Fluglärm, beantwortet diese gerne unsere Lärmombudsstelle.

Lärmbeschwerde