Schutzkonzept
Grundprinzipien
Es gelten nach wie vor folgende Grundschutzmassnahmen:
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Maskentragpflicht in Innenräumen während der gesamten Flughafenführung
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Hände desinfizieren, da waschen unterwegs nicht möglich
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Kein Händeschütteln. Wenn möglich, nichts berühren
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In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
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Abstand halten
Detaillierte Massnahmen
Gruppengrösse:
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Die Gruppengrösse wird auf 15 Personen pro Führer beschränkt. An einer Besichtigung können gleichzeitig drei Gruppen teilnehmen.
Teilnahmebedingungen:
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In öffentlich zugänglichen Innenräumen und unter anderem auf Flughäfen muss ab 12 Jahren eine Maske getragen werden.
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Bei allen Führungen gilt die Maskenpflicht im Innenbereich ab 12 Jahren.
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Besucher, welche zur Risikogruppe zählen, nehmen auf eigene Verantwortung am Rundgang teil.
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Grundsätzlich gilt die Eigenverantwortung. Alle Besucher müssen selber entscheiden, ob sie die Flughafenführung antreten wollen oder nicht.
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Besucher, die Krankheitssymptome aufweisen, sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen an der Besichtigung nicht teilnehmen.
Ausrüstung Besucher (vor der Führung zu organisieren):
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Die Besucher nehmen eigene Schutzmasken mit.
Rückverfolgung:
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Pro Führung werden die Kontaktdaten einer Person erhoben. Diese Kontaktperson ist für die Rückverfolgung der Teilnehmenden selbst verantwortlich.